Einführung & Urteile

rechtliche Hintergründe von Terminsvertretungen

Oft liegt der Gerichtsstand und damit das Prozessgericht aufgrund der Regelungen der §§ 12–19a ZPO auswärts. Vor dem Wegfall der örtlichen Beschränkung der Postulationsfähigkeit (sog. Lokalisationsprinzip) der Rechtsanwälte mussten die Mandanten Rechtsanwälte am Ort des Prozessgerichtes beauftragen. War es den Parteien nicht möglich zu Vorbereitungsgesprächen zum Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zu fahren, so wurden weitere Bevollmächtigte am Sitz der Partei als Verkehrsanwälte beauftragt.

Mit dem Urteil vom 13. 12. 2000 - 1 BvR 335/97 des BVerfG wurde das Lokalisationsprinzips bei den Land- und Oberlandesgerichten aufgegeben. Seither werden in der Regel die Rechtsanwälte am Sitz der Partei als Prozessbevollmächtigte tätig.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Entscheidungen zu dem besonderen Rechtsverhältnis Terminsvertreter - Prozessbevollmächtigter, zu den besonderen Berufspflichten bei Terminsvertretungen und zur Kostenerstattung und Gebührenabrechnung bei der Beauftragung von Terminsvertretern.



Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ausgeschlossen.