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Zustimmung

 

Die Zustimmung ist gemäß § 182 BGB die Erklärung des Einverständnisses eines Dritten zu einem Rechtsgeschäft.

Beispiel:

Zustimmung der Eltern für das minderjährige Kind zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Titel: Zustimmung Zustimmung
Begriff(e): Zustimmung Zustimmung
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