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Zulassung

 

Der Begriff Zulassung bezeichnet eine gerichtlich oder behördlich erteilte Erlaubnis, die von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Hierunter fällt beispielsweise auch die Berufsausübungserlaubnis eines Rechtsanwalts.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Zulassung Zulassung
Begriff(e): Zulassung Zulassung
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