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Zession

Abtretung

Vertrag, mit dem der Gläubiger (Zedent) einer Forderung diese auf seinen Vertragspartner, den neuen Gläubiger (Zessionar) überträgt, die unmittelbar zum Forderungsübergang führt.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Zession Zession
Begriff(e): Zession Zession
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