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Welche Angebote erhalten den Zuschlag?

 

Terminsvertreter, die häufiger als andere Kollegen mit der Übernahme von Terminsvertretungen betraut werden, haben meist nicht das billigste Angebot abgegeben.

Viel wichtiger ist, dass Sie in ihrem Profil ausführlich ihren Werdegang und ihre  Spezialisierungen dargestellt haben. Wenn Sie ein Foto einstellen, dann ermöglichen Sie dem Gegenüber, mit dem man sonst nur am Telefon Kontakt hat, sich ein "Bild" von Ihnen zu machen.

Ein entscheidendes Kriterium ist die Bewertung und die Anzahl der Bewertungen.
Das die Mitgliedschaft verifiziert wurde, ist auch von Vorteil.

Ein wichtiges Auswahlmoment ist bei einer Vielzahl von Angeboten auch, an welcher Stelle das Angebot steht.

Mitglieder mit längerer Laufzeit der Premiummitgliedschaft stehen weiter oben. Auch ob die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verifiziert wurde, fließt dort mit ein. weiter

Die Schnelligkeit der Angebotsabgabe ist ebenfalls wichtig. Bei vielen Terminen erfolgt eine Vergabe bereits nach wenigen Minuten.

Und natürlich ist auch ein angemessener Preis und die Ansprache des Kollegen im Angebot wichtig.

Wenn Sie bei der Angebotsabgabe die Perspektive der Prozeßbevollmächtigten berücksichtigen, dann liegen Sie immer richtig. Der Prozeßbevollmächtigte spart Zeit und Fahrtkosten. Bei einem Streitwert von bis zu 300 EUR lohnt sich eine Fahrt von München nach Berlin nie. In so einem Fall ist auch die Gebührenteilung nach RVG immer noch fair.

Bei einem Streitwert von 500.000 EUR wird sich die Anfahrt möglicherweise auch dann lohnen, wenn ein Kollege nur die Terminsgebühr für die Terminswahrnehmung verlangt.

Und ein wenig haben die Kollegen auch die Perspektive der Mandanten immer noch selbst verinnerlicht. Ein Kollege, der für eine Terminswahrnehmung 50 EUR verlangt und dafür auch noch 1 h Fahrtzeit auf sich nimmt, der hat keine hohe Meinung von dem Wert seiner Arbeitskraft und kann daher nicht gut sein.

Wenn in dem Termin ernsthaft verhandelt werden muß, oder die eigentlich werthaltige anwaltliche Tätigkeit z.B. bei Owi Verfahren in dem Termin erbracht wird, dann ist eine Vergabe an Kollegen, die mit niedrigsten Gebührenvorstellungen Angebote abgeben, auch nicht zu denken. Der Prozeßbevollmächtigte muß mit diesen Kollegen ja noch auf Augenhöhe kommunizieren. Und das macht keinen Spaß, wenn er sich selbst vorher unfair verhalten hat. Ich habe auch von mehreren Kollegen gehört, die dort von sich aus die Vergütung erhöht haben.



 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viele spannende Mandate.

Viele Grüße aus Berlin

Ihr Team

terminsvertretung.de

 


 

 



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