Was ist eine Invitatio?
Der Begriff "Invitatio" ist die Kurzform für "invitatio ad offerendum" (lat. Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Es sollen die Möglichkeiten zu Vertragsabschlüssen aufgezeigt werden, um die Adressaten einzuladen, Angebote abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung auf die Angebote zustande.
Bei terminsvertretung.de werden Gerichtstermine, für die ein Prozeßbevollmächtigter einen Kollegen sucht, der am Prozeßgericht die Terminsvertretung übernehmen kann, als Invitationes eingestellt.
Die Kollegen am Prozeßgericht werden über diese Invitatio per E-Mail informiert und können dann ein Angebot abgeben. In dem Angebot sind enthalten, die Vergütungsvorstellungen, Auslagenerstattung, Fahrtkosten und weitere Bedingungen. Es wird festgelegt, bis wann das Angebot gültig sein soll. Weiterhin wird konkludent erklärt, dass der Termin reserviert wird und dass ausreichend Zeit für die Einarbeitung in den Fall zur Verfügung steht.
Der Prozeßbevollmächtigte kann nicht nachverhandeln. Er kann dieses Angebot nur annehmen oder verfallen lassen.
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