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Verkehrsanwalt

auch Korrespondenzanwalt

Der Verkehrs- oder auch Terminsvertreter (lat. correspondere = mitbeantworten) regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Verkehrsanwalt Verkehrsanwalt
Begriff(e): Verkehrsanwalt Verkehrsanwalt
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