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Verkehrsanwälte

Plural von Verkehrsanwalt - auch Korrespondenzanwalt

Der Verkehrsanwalt oder auch Terminsvertreter (lat. correspondere = mitbeantworten) regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Verkehrsanwälte Verkehrsanwälte
Begriff(e): Verkehrsanwälte Verkehrsanwälte
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