Logo termisnvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews
 



    

Verjährung

 

Verjährung ist der durch Zeitablauf eintretende Verlust von (der Durchsetzbarkeit) von Rechten.

Gemäß § 194 BGB unterliegt das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), der Verjährung. Unverjährbar kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung sind jedoch familienrechtliche Ansprüche, soweit sie auf die Herstellung der familienrechtlichen Rechtslage für die Zukunft gerichtet sind.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Verjährung Verjährung
Begriff(e): Verjährung Verjährung
Interne Suche: Verjährung Verjährung
Übersichtsseite: Verjährung Lexikon von A-Z: Übersicht


Vergleich  vorheriger Begriff: Vergleich naechster Begriff: Verkehrsanwälte Verkehrsanwälte




CopyrightŠ terminsvertretung.de | Seite drucken: Verjährung

    


neu  BbB - Option
Bieten Sie in der kostenlosen Mitgliedschaft auf Invitationes mit der BbB - Option (Bestellung bei Beauftragung).
» mehr lesen
 

neu  Update 01/2012
Wir haben viele Details verbessert, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
» mehr lesen
 

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken

Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |