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Unterbevollmächtigte

plural - hier auch Sitzungsvertreter oder Terminsvertreter

Ein Unterbevollmächtigter oder auch Terminsvertreter ist ein Rechtsanwalt, der die Vertretung des Prozessbevollmächtigten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins wahrnimmt.

Hierzu gehört auch die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts.

Die Unterbevollmächtigung wird durch den Prozessbevollmächtigten erteilt und ist keine Vollmachtsübertragung im Sinne eines Verfügungsgeschäfts über die Vertretungsbefugnis des Hauptbevollmächtigten. Dessen Vertretungsbefugnis bleibt grundsätzlich unberührt.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Unterbevollmächtigte Unterbevollmächtigte
Begriff(e): Unterbevollmächtigte Unterbevollmächtigte
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