Terminsgebühr, halbe

 

Es gilt das zur vollen Terminsgebühr Gesagte, mit der folgenden Maßgabe: Als Gegenleistung für die Terminswahrnehmung durch den Terminsvertreter tritt der Prozessbevollmächtigte an den Terminsvertreter die Hälfte seiner Gebühr nach 3104 / 3106 VV RVG - Vergütungsverzeichnis unter Bezugnahme auf § 13 RVG ab.


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Titel: Terminsgebühr, halbe Terminsgebühr, halbe
Begriff(e): Terminsgebühr, halbe Terminsgebühr, halbe
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