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Streitwert
Aus dem Streit- bzw. Geschäftswert berechnet sich der
Gegenstandswert
, der wiederum die Grundlage für die Berechnung der
Rechtsanwalt
sgebühren ist.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
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