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Streitwert

 

Aus dem Streit- bzw. Geschäftswert berechnet sich der Gegenstandswert, der wiederum die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ist.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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