Spezialvollmacht

 

Die Spezialvollmacht ermächtigt zur Vertretung nur zur Vornahme ein bestimmtes Rechtsgeschäft.
 
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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