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Spezialvollmacht
Die
Spezialvollmacht
ermächtigt zur Vertretung nur zur Vornahme ein bestimmtes
Rechtsgeschäft
.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Titel:
Spezialvollmacht
Begriff(e):
Spezialvollmacht
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