Sitzungsvertreter
Vertreter der Staatsanwaltschaft
Sitzungsvertreter ist der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der für diese an der Hauptverhandlung (§§ 226 ff StPO) teilnimmt.
Zum Teil wird der Begriff fälschlich auch als Synonym für die Begriffe
Terminsvertreter,
Verkehrsanwalt,
Korrespondenzanwalt verwandt.
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