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Sitzungsvertreter

Vertreter der Staatsanwaltschaft

Sitzungsvertreter ist der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der für diese an der Hauptverhandlung (§§ 226 ff StPO) teilnimmt.

Zum Teil wird der Begriff fälschlich auch als Synonym für die Begriffe Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Korrespondenzanwalt verwandt.


Titel: Sitzungsvertreter Sitzungsvertreter
Begriff(e): Sitzungsvertreter Sitzungsvertreter
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