Singularzulassung
Singularzulassung bezeichnet die gesetzlich angeordnete alleinige
Zulassung eines
Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.
Seit dem 01 .06. 2007 ist die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen aufgrund des geänderten § 78 ZPO erstatzlos entfallen.
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