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Singularzulassung

 

Singularzulassung bezeichnet die gesetzlich angeordnete alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.

Seit dem 01 .06. 2007 ist die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen aufgrund des geänderten § 78 ZPO erstatzlos entfallen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Singularzulassung Singularzulassung
Begriff(e): Singularzulassung Singularzulassung
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