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Simultanzulassung

 

Simultanzulassung bezeichnet die seit dem 02.09.1994 ermöglichte gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei Land- und Oberlandesgerichten.

Gemäß § 226 BRAO können die bei den Landgerichten in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen zugelassenen Rechtsanwälte auf Antrag zugleich bei dem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn sie fünf Jahre lang bei einem Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen waren.

 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viele spannende Mandate.

Viele Grüße aus Berlin

Ihr Team

terminsvertretung.de

 


 



Titel: Simultanzulassung Simultanzulassung
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