Revision

 

Revision bezeichnet ein Rechtsmittel, wodurch ein Urteil durch ein übergeordnetes Gericht in rechtlicher Hinsicht überprüft wird.

Die zivilrechtliche Revision muss durch das Revisionsgericht zugelassen werden. Dies erfolgt nach den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO.


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Titel: Revision Revision
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