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Revision

 

Revision bezeichnet ein Rechtsmittel, wodurch ein Urteil durch ein übergeordnetes Gericht in rechtlicher Hinsicht überprüft wird.

Die zivilrechtliche Revision muss durch das Revisionsgericht zugelassen werden. Dies erfolgt nach den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Revision Revision
Begriff(e): Revision Revision
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