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Rechtsfähigkeit

 

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (§ 1 BGB).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

 

 

 



Titel: Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit
Begriff(e): Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit
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