Pauschalbetrag nach Stunden
Hier gilt zunächst das zum
"fixen Pauschalbetrag" gesagte. Gegenüber dem Pauschalhonorar erfolgt beim Stundenhonorar eine Abrechnung in Abhängigkeit vom zeitlichen Aufwand, den der
Terminsvertreter für die Bearbeitung aufbringen wird.
Vorteil: Nur die tatsächlich geleistete Tätigkeiten wird abgerechnet.
Nachteil: Die Arbeitsgeschwindigkeit des
Terminsvertreters ist nicht transparent.
Bei der
Terminsvertretung ist selten von einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aus zu gehen. Stundenabrechnung ist aber immer auch eine Vertrauenssache. Dem Auftraggeber wird die Kostenkontrolle aus der Hand genommen, der Auftragnehmer kann in Beweisschwierigkeiten kommen, ggf. sind abgerechnete Zeiten lückenlos nachzuweisen. Die
Terminsvertretung soll insgesamt eine Erleichterung der anwaltlichen Tätigkeit darstellen und nicht zu einem unnötigen Mehraufwand führen. Diese Abrechnungsform setzt eine gewisse Routine voraus. Bereits vor
Mandatsübernahme muss eingeschätzt werden, wie viel Zeit die gesamte Bearbeitung beanspruchen wird. Es geht hier nicht nur um die Terminwahrnehmung, sondern beinhaltet auch die Ein- und Nacharbeitungszeit, die das
Mandat beansprucht. Das muss im Vorfeld bedacht werden.
Copyright© terminsvertretung.de |
