Logo termisnvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews
 



    

Oberlandesgericht

 

Das Oberlandesgericht (OLG) steht im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof .

Es ist grundsätzlich Rechtsmittelinstanz für Prozesse im Oberlandesgerichtsbezirk, die bei einem Amts- oder Landgericht begonnen haben. Das Oberlandesgericht entscheidet in zivilrechtlichen Streitigkeiten über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte.

Bei Familienangelegenheiten (Scheidungs-, Kindschafts- und Unterhaltssachen) sind die Oberlandesgerichte unmittelbar als 2. Instanz für die Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig.
 
Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Oberlandesgericht Oberlandesgericht
Begriff(e): Oberlandesgericht Oberlandesgericht
Interne Suche: Oberlandesgericht Oberlandesgericht
Übersichtsseite: Oberlandesgericht Lexikon von A-Z: Übersicht


Notar  vorheriger Begriff: Notar naechster Begriff: Pacta sunt servanda Pacta sunt servanda




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Oberlandesgericht

    


neu  BbB - Option
Bieten Sie in der kostenlosen Mitgliedschaft auf Invitationes mit der BbB - Option (Bestellung bei Beauftragung).
» mehr lesen
 

neu  Update 01/2012
Wir haben viele Details verbessert, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
» mehr lesen
 

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken

Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |