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Mandat

 

Der Begriff Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) bezeichnet grundsätzlich eine Ermächtigung oder Beauftragung, die aber keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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Titel: Mandat Mandat
Begriff(e): Mandat Mandat
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