Logo terminsvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews




Mandat

 

Der Begriff Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) bezeichnet grundsätzlich eine Ermächtigung oder Beauftragung, die aber keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Zurück zu den AGB



Titel: Mandat Mandat
Begriff(e): Mandat Mandat
Interne Suche: Mandat Mandat
Übersichtsseite: Mandat Lexikon von A-Z: Übersicht


Mahnung  vorheriger Begriff: Mahnung naechster Begriff: Mehrwertsteuer Mehrwertsteuer




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Mandat

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |