Mahnung
Eine
Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die
Leistung zu erbringen.
Nach Eintritt der
Fälligkeit kommt der Schuldner aufgrund einer
Mahnung in der Regel in
Verzug. Bei Geldschulden tritt der
Verzug auch ohne
Mahnung 30 Tage nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Befindet sich der Schuldner im
Verzug, hat der Gläubiger einen
Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (auch etwaiger Anwaltskosten) und es besteht der
Anspruch auf die
Verzugszinsen und die erweiterte Haftung des Schuldners gemäß § 287 BGB tritt ein.
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