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Leistungsort

 

Der Leistungsort, im Gesetz auch Erfüllungsort genannt, ist der Ort, an dem die Leistungshandlung erbracht werden muss.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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