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Korrespondenzmandat

 

Der Begriff Korrespondenzmandat setzt sich aus Korrespondenz (lat: correspondere = mitbeantworten) und Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) zusammen.

Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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Titel: Korrespondenzmandat Korrespondenzmandat
Begriff(e): Korrespondenzmandat Korrespondenzmandat
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