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Korrespondenzanwalt

auch Verkehrsanwalt

Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwalt regelt  den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Seit der Neuregelung des § 78 ZPO, der nun die Singularzulassung nur noch für den BGH vorsieht, ist diese Form der Zusammenarbeit nur noch selten gebräuchlich.

Vielmehr werden regelmäßig die Kollegen am Wohnsitz des Mandantan auch mit solchen Fällen mandatiert, bei denen ein auswärtiger Gerichtsstand vorliegt.

Dank des Internetportals terminsvertretung.de ist es auch unproblematisch, kurzfristig geeignete Kollegen zu finden, die zu fairen Bedingungen bereit sind, eine Terminsvertretung zu übernehmen und das bundesweit an allen Gerichten.

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Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Korrespondenzanwalt Korrespondenzanwalt
Begriff(e): Korrespondenzanwalt Korrespondenzanwalt
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