Korrespondenzanwälte
plural von Korrespondenzanwalt
Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch
Verkehrsanwälte regeln den Schriftverkehr zwischen
Prozessbevollmächtigten und der Partei.
Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (
Terminsvertretung).
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
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