Logo terminsvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews




Korrespondenzanwälte

plural von Korrespondenzanwalt

Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwälte regeln den Schriftverkehr zwischen Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Korrespondenzanwälte Korrespondenzanwälte
Begriff(e): Korrespondenzanwälte Korrespondenzanwälte
Interne Suche: Korrespondenzanwälte Korrespondenzanwälte
Übersichtsseite: Korrespondenzanwälte Lexikon von A-Z: Übersicht


Klagerücknahme  vorheriger Begriff: Klagerücknahme naechster Begriff: Korrespondenzanwalt Korrespondenzanwalt




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Korrespondenzanwälte

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |