Logo termisnvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews
 



    

Irrtum

 

Der Irrtum im zivilrechtlichen Sinne bedeutet das unbewusste Auseinanderfallen von subjektiv gewollten und objektiv Erklärten.

 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Irrtum Irrtum
Begriff(e): Irrtum Irrtum
Interne Suche: Irrtum Irrtum
Übersichtsseite: Irrtum Lexikon von A-Z: Übersicht


Invitationes  vorheriger Begriff: Invitationes naechster Begriff: Klagerücknahme Klagerücknahme




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Irrtum

    


neu  BbB - Option
Bieten Sie in der kostenlosen Mitgliedschaft auf Invitationes mit der BbB - Option (Bestellung bei Beauftragung).
» mehr lesen
 

neu  Update 01/2012
Wir haben viele Details verbessert, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
» mehr lesen
 

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken

Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |