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Honorar

 

Rechtsanwälte müssen ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen.

In zivilrechtlihen Angelegenheiten ist die Höhe des Honorars zum einen davon abhängig, ob der Rechtsanwalt gerichtlich oder außergerichtlich tätig ist und zum anderen davon, wie hoch der Streitwert ist.

In strafrechtlichen Angelegenheiten bemißt sich das Anwaltshonorar danach, ob eine Tätigkeit  als Verteidiger im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Strafverfahren vorliegt. Die Höhe des jeweiligen Honorars ist davon abhängig, vor welchem Gericht Anklage erhoben wurde oder zu erheben wäre.

Durch Vertrag kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Solche Honoravereinbarungen müssen schriftlich und sollten vor Auftragserteilung abgeschlossen werden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Honorar Honorar
Begriff(e): Honorar Honorar
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