Generalvollmacht

 

Die Generalvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist.
  • sehr weit reichend, aber nicht bei völlig außergewöhnlichen oder schädigenden Rechtsgeschäften
     
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Titel: Generalvollmacht Generalvollmacht
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