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Generalvollmacht

 

Die Generalvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist.
  • sehr weit reichend, aber nicht bei völlig außergewöhnlichen oder schädigenden Rechtsgeschäften
     
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Generalvollmacht Generalvollmacht
Begriff(e): Generalvollmacht Generalvollmacht
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