Gattungsvollmacht
Die
Gattungsvollmacht
- auch Artvollmacht genannt - spielt im Recht der Stellvertretung eine Rolle und bevollmächtigt zu einer bestimmten Art von
Rechtsgeschäft
en.
Bsp. immer wiederkehrende Geschäfte
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Titel:
Gattungsvollmacht
Begriff(e):
Gattungsvollmacht
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