Gattungsvollmacht

 

Die Gattungsvollmacht - auch Artvollmacht genannt - spielt im Recht der Stellvertretung eine Rolle und bevollmächtigt zu einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften.
  • Bsp. immer wiederkehrende Geschäfte
     
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Titel: Gattungsvollmacht Gattungsvollmacht
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