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Gattungsvollmacht

 

Die Gattungsvollmacht - auch Artvollmacht genannt - spielt im Recht der Stellvertretung eine Rolle und bevollmächtigt zu einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften.
  • Bsp. immer wiederkehrende Geschäfte
     
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Gattungsvollmacht Gattungsvollmacht
Begriff(e): Gattungsvollmacht Gattungsvollmacht
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