freibleibendes Angebot

 

Nachdem Sie als Prozeßbevollmächtigter eine Invitatio erstellt haben, können Sie entweder abwarten, bis Ihnen jemand ein Angebot unterbreitet oder Sie suchen selbst aktiv nach einem passenden Terminsvertreter, indem Sie auf "Anwalt suchen" klicken. Sie können auch später, wenn keine passenden Angebote eingegangen sind in dem Menü "Meine laufenden Invitationes" die gewünschte Invitatio auswählen und dann wieder auf "Anwalt suchen" gehen.

Sie sehen dann alle Anwälte, die bei dem Prozeßgericht als Terminsvertreter auftreten wollen, unter Berücksichtigung der von diesen im Profil hinterlegten Fachgebieten, Fachanwaltschaften und Sprachen.

Sie haben außerdem noch die Möglichkeit auf "Suche erweitern" zu klicken, sodass Ihnen nun alle Anwälte, ohne Berücksichtigung von Fachgebieten, Fachanwalt und Sprachen angezeigt werden, die bei terminsvertretung zu dem Prozeßgericht registriert sind.

Dem angezeigten Anwalt ihrer Wahl können Sie ein Angebot unterbreiten. Sie können auch mehreren Anwälten jeweils ein Angebot unterbreiten. Der Vertrag wird dann durch die erste Annahme geschlossen. Ein Anwalt, der später eine Annahmeerklärungen abgeben möchte, erhält den Hinweis, dass zuvor bereits ein anderer Kollege den Auftrag erhalten hat. Ihr Angebot ist daher "freibleibend" unter der Bedingung, dass nicht zuvor eine anderweitige Auftragsvergabe erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass es regelmäßig nur wenige Minuten dauert, bis Ihnen Angebote zugehen. Ein freibleibendes Angebot abzugeben ist daher meist nicht erforderlich.



Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: freibleibendes Angebot freibleibendes Angebot
Begriff(e): freibleibendes Angebot freibleibendes Angebot
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