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Fixgeschäft, absolutes

 

Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn nach dem bestehenden Vertrag und der gegebenen Interessenlage die Einhaltung der Leistungszeit für einen Teil so wesentlich ist, dass die verspätete Leistung nicht mehr als Erfüllung angesehen werden kann, weil das Geschäft mit der rechtzeitigen Leistung stehen oder fallen soll.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: Fixgeschäft, absolutes Fixgeschäft, absolutes
Begriff(e): Fixgeschäft, absolutes Fixgeschäft, absolutes
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