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Firmierung

auch Firma

Firmierung oder auch Firma stammt von dem Lateinischen fimare ab und bedeutet beglaubigen, befestigen. Rechtlich bezeichnet es den Namen, unter dem ein Kaufmann im Handelsverkehr seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB).

Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Titel: Firmierung Firmierung
Begriff(e): Firmierung Firmierung
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