Logo terminsvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews




faktischer Vertrag

 

Ein faktischer Vertrag kommt durch schlüssiges Handeln zu stande.

Ein faktischer Arbeitsvertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt beispielsweise vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Vertragsende unverändert fortgeführt wird.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Titel: faktischer Vertrag faktischer Vertrag
Begriff(e): faktischer Vertrag faktischer Vertrag
Interne Suche: faktischer Vertrag faktischer Vertrag
Übersichtsseite: faktischer Vertrag Lexikon von A-Z: Übersicht


Fahrlässigkeit  vorheriger Begriff: Fahrlässigkeit naechster Begriff: FAO - Fachanwaltsordnung FAO - Fachanwaltsordnung




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: faktischer Vertrag

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |