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faktischer Vertrag

 

Ein faktischer Vertrag kommt durch schlüssiges Handeln zu stande.

Ein faktischer Arbeitsvertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt beispielsweise vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Vertragsende unverändert fortgeführt wird.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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