Ex tunc ist Latein und bedeutet von Anfang an und bildet somit den Gegensatz zu ex nunc - siehe Beispiel
"Ex tunc" ist Latein und bedeutet "von Anfang an". Es bildet somit den Gegensatz zu "ex nunc".
Beispiel:
Die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts bewirkt, dass dieses Rechtsgeschäftex tunc nichtig sind. Es ist also so zu sehen, als wäre es niemals zu stande gekommen.