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Erklärungsbewusstsein

 

Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein eines Handelnden, dass sein Verhalten irgendeine rechtserhebliche Erklärung bedeutet.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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