Empfangsbote
Empfangsbote
ist, wer vom Empfänger zur
Annahme
von Erklärungen (ausdrücklich oder konkludent) bestimmt wurde oder wer nach der Verkehrsanschauung als dazu bestimmt gilt.
Das Empfangsrisiko trägt der Empfänger.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Titel:
Empfangsbote
Begriff(e):
Empfangsbote
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