Dissens

Einigungsmangel

Dissens bezeichnet im Gegensatz zum Consens die nicht vollständige Einigung der Vertragsparteien über die in dem Vertrag wesentlichen Punkte / essentialia negotii.

Der Vertrag kommt grundsätzlich nicht zu stande.


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Titel: Dissens Dissens
Begriff(e): Dissens Dissens
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