Logo termisnvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews
 



    

Dissens

Einigungsmangel

Dissens bezeichnet im Gegensatz zum Consens die nicht vollständige Einigung der Vertragsparteien über die in dem Vertrag wesentlichen Punkte / essentialia negotii.

Der Vertrag kommt grundsätzlich nicht zu stande.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Dissens Dissens
Begriff(e): Dissens Dissens
Interne Suche: Dissens Dissens
Übersichtsseite: Dissens Lexikon von A-Z: Übersicht


Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB  vorheriger Begriff: Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB naechster Begriff: Einstweilige Verfügung Einstweilige Verfügung




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Dissens

    


neu  BbB - Option
Bieten Sie in der kostenlosen Mitgliedschaft auf Invitationes mit der BbB - Option (Bestellung bei Beauftragung).
» mehr lesen
 

neu  Update 01/2012
Wir haben viele Details verbessert, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
» mehr lesen
 

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken

Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |