Logo termisnvertretung.de Das Exklusiv - Portal zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten  
 
HomeJetzt kostenlos anmeldenKontaktNews
 



    

Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB

 

Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Dienstverpflichtete zur Leistung von vereinbarten Diensten an den Dienstberechtigten und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Dienstverpflichteten verpflichtet ist.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB
Begriff(e): Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB
Interne Suche: Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB
Übersichtsseite: Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB Lexikon von A-Z: Übersicht


culpa in contrahendo  vorheriger Begriff: culpa in contrahendo naechster Begriff: Dissens Dissens




Copyright© terminsvertretung.de | Seite drucken: Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB

    


neu  BbB - Option
Bieten Sie in der kostenlosen Mitgliedschaft auf Invitationes mit der BbB - Option (Bestellung bei Beauftragung).
» mehr lesen
 

neu  Update 01/2012
Wir haben viele Details verbessert, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
» mehr lesen
 

Bundesweite Abdeckung in allen Gerichtsbezirken

Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?  |  Neu Anmelden



 

Impressum | Partner | Gerichtsverzeichnis |