Darf ich Invitationes zum Schein aufgeben - z.B. zu "Marktforschungszwecken"?
Nein.
Dies ist nicht nur unkollegial gegenüber den Kollegen, die sich die Zeit genommen haben
- die Verfügbarkeit zu prüfen,
- den Termin zu reservieren,
- ein Angebot abzugeben
..., es berechtigt uns auch gemäß
§ 3 j Abs. 5; 4. Alt. AGB terminsvertretung.de zur Kündigung.
Bei entsprechenden Anzeigen werden wir, im Interesse der Kollegen die terminsvertretung als wichtiges Arbeitsinstrument nutzen wollen, dieses Kündigungsrecht ausüben.
Bitte lassen Sie dort auch keine Verdachtsmomente aufkommen. Vergeben Sie Ihre Gerichtstermine zeitnah, sobald Sie ein passendes Angebot gefunden haben. Benutzen Sie dafür immer die Funktion "Angebot annehmen" in unserem Portal, auch wenn Sie bereits alle Fragen mit dem jeweiligen Kollegen telefonisch geklärt haben. Nur so können alle anderen Kollegen benachrichtigt werden und die Terminsreservierung löschen.
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