ist dieschuldhafte Verletzung des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Vertragsanbahnungoder ähnliche geschäftliche Kontakte begründeten gesetzlichen vorvertraglichenSchuldverhältnisses durch Beeinträchtigung der Rechte, Rechtsgüter oder andererInteressen eines Beteiligten durch einen anderen Beteiligten.
Rechtsfolge der culpa in contrahendo ist die Verpflichtung zur Leistungvon Schadensersatz der jedoch i.d.R. auf das sog. negative Interessebeschränkt ist.