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Bundesgerichtshof in Anwaltssachen

 

Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die letzte Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit und in §§ 106 - 112 BRAO geregelt.

Den Vorsitz des Senats in Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof hat der Präsident des Bundesgerichtshofs oder ein Vertreter (§ 106 Abs. 2 BRAO). Der Senat in Anwaltssachen besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, drei Mitglieder des Bundesgerichtshofs und drei Rechtsanwälten.

Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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