Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
Der
Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die letzte Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit und in
§§ 106 - 112 BRAO geregelt.
Den Vorsitz des Senats in Anwaltssachen beim
Bundesgerichtshof hat der Präsident des
Bundesgerichtshofs oder ein Vertreter (
§ 106 Abs. 2 BRAO). Der Senat in Anwaltssachen besteht aus dem Präsidenten des
Bundesgerichtshofs, drei Mitglieder des
Bundesgerichtshofs und drei Rechtsanwälten.
Der Anwaltssenat des
Bundesgerichtshof ist die
Revisionsinstanz der
Anwaltsgerichtshöfe.
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