Beschwerdeführer

 

Bei einer Verfassungsbeschwerde kann der Beschwerdeführer gemäß § 90 Abs. 1 BVerfGG jede natürliche oder juristische Person i.S.v. Art. 19 Abs. 3 GG sein, die behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein.

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