Beschwerdeführer
Bei einer
Verfassungsbeschwerde kann der
Beschwerdeführer gemäß
§ 90 Abs. 1 BVerfGG jede natürliche oder juristische Person i.S.v.
Art. 19 Abs. 3 GG sein, die behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein.
Copyright© terminsvertretung.de |
