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Berufung

 

Berufung ist ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen erstinstanzliche Urteile eingelegt werden kann. Hierbei wird eine neue Tatsacheninstanz eröffnet, d.h. das Urteil wird in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft.

Eine Berufung ist für alle Gerichtszweige, außer der Finanzgerichtsbarkeit, vorgesehen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Berufung Berufung
Begriff(e): Berufung Berufung
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